Unternehmergewinn

Unternehmergewinn
Un|ter|neh|mer|ge|winn

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Unternehmergewinn — ist der Überschuß, den der Unternehmer (s. Unternehmung) über sämtliche Kapital und Arbeitsaufwendungen mit Einschluß der in Anrechnung zu bringenden Verzinsung erzielt. Wären Befähigung und Trieb zu allen möglichen Unternehmungen bei allen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unternehmergewinn — Un|ter|neh|mer|ge|winn, der (Wirtsch.): Teil des Profits, der nach Abzug der Zinsen auf das Kapital dem Unternehmer verbleibt und als Entgelt für seine unternehmerische Tätigkeit erscheint. * * * Unternehmergewinn,   im weiteren Sinn das… …   Universal-Lexikon

  • Unternehmergewinn — Profit. 1. Begriff: ⇡ Dynamisches Einkommen des Unternehmers; ergibt sich aus der Differenz zwischen ⇡ Unternehmereinkommen und ⇡ Unternehmerlohn und enthält damit den Zins für das Eigenkapital sowie darüber hinausgehende Gewinne. 2.… …   Lexikon der Economics

  • Marktlagengewinn — ⇡ Unternehmergewinn …   Lexikon der Economics

  • Q-Gewinn — ⇡ Unternehmergewinn …   Lexikon der Economics

  • Quasimonopolgewinn — ⇡ Unternehmergewinn …   Lexikon der Economics

  • Windfall-Profit — ⇡ Unternehmergewinn …   Lexikon der Economics

  • Landwirtschaftlicher Wirtschaftsertrag — (landwirtschaftlicher Betriebserfolg). Das Ziel der Landwirtschafts Unternehmung ist der nachhaltig größte Überschuß von dem Werte der gewonnenen Produkte über den Wert der verbrauchten Produktionsmittel, es ist daher in der Gleichung:… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung — Die Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung ist ein wirtschaftswissenschaftliches Werk des österreichisch amerikanischen Ökonomen Joseph Schumpeter. Es erschien zuerst 1911. Das Werk gehört zu den bekanntesten Werken der… …   Deutsch Wikipedia

  • Güterabschätzung — (Taxation, Anschlag, Wertanschlag, Bonitierung), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen Grundstücken durch Privatpersonen, durch Kommissionen oder durch amtlich bestellte Taxatoren (Boniteure), die nach besondern Instruktionen vorzugehen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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